Kredite für Studenten
Bei der Vergabe eines Kredites gibt es immer solche Personengruppen, die wegen ihres Alters oder ihres ausgeübten Jobs meist als nicht kreditwürdig betrachtet werden. Zu dieser Gruppe zählen auch Studenten. Sie verfügen in der Regel über keine Berufserfahrungen und kein monatliches Einkommen. Jedoch brauchen auch Studenten Kapital, um ihre Studienzeit zu finanzieren. Es gibt Kreditinstitute, die auf diese Problematik reagiert haben und so genannte Kredite für Studenten eingeführt.
Zwar haben die Studenten die Möglichkeit mit verschiedenen Nebenjobs ihren Lebensunterhalt zu sichern, jedoch sollte man hier mit der Gefahr rechnen, dass das eigentliche Studium limitiert werden soll, was zu Lerndefizite führen könnte. Banken gehen dabei davon aus, dass nach erfolgreichem Studium eine gut bezahlte Arbeitsstelle auf den Studenten wartet und dadurch die Rückerstattung des Kredites garantiert ist. Bei vielen Kreditinstituten gibt es die Möglichkeit die geliehene Summe nicht auf einmal zurück zu erstatten, sondern in monatlichen Raten. Kredite für Studenten laufen in der Regel während der gesamten Studienzeit. Wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen ist und der Absolvent eine Arbeitsstelle vorweisen kann, beginnt die Rückerstattung des Kredites. Die immense Laufzeit ermöglicht den Studenten das Angebot geringerer Kredit Zinsen.
Wichtig zu wissen: Die Kreditsumme bleibt immer in einem übersichtlichen Rahmen und ist nicht mit klassischen Ratenkrediten vergleichbar, denn die Bank geht ein hohes Kreditrisiko ein.
Eine Sonderform der Studentenförderung ist BAFöG (das Bundesausbildungsförderungsgesetz), eine staatliche Unterstützung. Die monatliche BAFöG- Summe wird zum einen „geschenkt“ und zum anderen als Kredit zur Verfügung gestellt. Die Besonderheit dieses Kredites liegt darin, dass er nicht verzinst wird. Auf diese Weise entstehen dem Studenten bzw. dem Auszubildenden keine erheblichen Kreditkosten. Als Berechnungsgrundlage für diese staatliche Unterstützung dient in erster Linie das Einkommen der Eltern. Schüler, die ihr Abitur bzw. ihren Realschulabschluss machen oder eine Fachoberschule besuchen, erhalten nur dann diese Förderung, wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.
BAFöG können Studenten in Anspruch nehmen, die über deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, Altersgrenze: bis zu 30 Jahren. Studenten, die keinen BAFöG genehmigt erhalten, haben die Möglichkeit einen Bildungskredit zu beantragen, welcher im Vergleich zum BAFöG unabhängig vom Einkommen der Eltern ist. Die Rückzahlung des Bildungskredites erfolgt aufgrund eines Ratenzahlungsplanes. Falls der Student seine Rückzahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann, so tritt die Bundesgarantie in Kraft und die Rückzahlung der Forderungen erfolgt durch den Bund.